Auf Autobahn gewendet – 40.000 Euro Schaden bei Unfall

Montag, 10. März 2025 · 10:00 Uhr

Verkehr · Dresden · Standortgenauigkeit: Stadt

Auf der A4 in Richtung Görlitz hat ein 90-jähriger Autofahrer am Montagmittag mit einem verbotenen Wendemanöver kurz hinter dem Dreieck Dresden-Nord einen Unfall verursacht. Sein Toyota Prius stieß dabei mit einem ebenfalls in Richtung Görlitz fahrenden VW Polo (Fahrerin 52) zusammen; verletzt wurde niemand, der Sachschaden beträgt rund 40.000 Euro. Die Autobahn musste wegen der Bergungsarbeiten kurzzeitig voll gesperrt werden. Die Autobahnpolizei ermittelt gegen den Mann wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.

Quelle: Polizeidirektion Dresden Originalmeldung ansehen
Diese Meldung wurde automatisiert strukturiert und anschließend geografisch zugeordnet. Fehler melden: korrektur@polizeikarte.de

Weitere Meldungen aus Dresden
Mittwoch, 12. August 2026
00:45
Gruna · Falkensteinplatz
Aus unbekannter Ursache ist eine Mülltonne im Hinterhof eines Mehrfamilienhauses am Falkensteinplatz in Brand geraten. Das Feuer beschädigte auch einen Unterstand, ein Motorrad und zwei Lastenräder. Angaben zur Schadenshöhe liegen noch nicht vor. Die Polizei ermittelt zur Brandursache.
Dienstag, 11. August 2026
22:30
Kaditz · Schenkendorfstraße
Ein Mann (32) muss sich wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten. Zeugen informierten die Polizei, dass ein Skoda Fabia auf der Leipziger Straße ohne Licht und in Schlangenlinie fuhr.
21:00
Dresden · Klosterteichplatz
In der Nacht zu Mittwoch haben Unbekannte einen schwarzen Mercedes G-Klasse vom Klosterteichplatz gestohlen. Der Wert des im Jahr 2004 zugelassenen Wagens wurde mit rund 20.000 Euro angegeben.
20:55
Innere Neustadt · Palaisplatz
Am Palaisplatz ist am späten Dienstagabend ein Peugeot 208 (Fahrer 42) mit einer Straßenbahn der Linie 9 (Fahrer 31) zusammengestoßen. Verletzt wurde niemand. Der 42-Jährige fuhr auf der Robert-Blum-Straße und bog am Palaisplatz nach links in Richtung Hainstraße ab.
18:55
Tolkewitz
Die Polizei ermittelt derzeit gegen einen 66-Jährigen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Ein Zeuge alarmierte die Beamten, da er Musikstücke aus einem Haus in Tolkewitz hörte, deren Texte einen verfassungswidrigen Inhalt hatten.